[FMTM]

FMTM // GTG


Freunde des Münchner Trambahnmuseums e.V.
Gesellschaft für Trambahngeschichte


Benutzungsordnung der Vereinsbibliothek

  1. Die Vereinsbibliothek des Vereins Freunde des Münchner Trambahnmuseums e.V., Gesellschaft für Trambahngeschichte befindet sich im Werkstättenanbau des ehemaligen Straßenbahnbetriebshofs 3 der Stadtwerke München in der Westendstraße 200. Entsprechend den besonderen örtlichen Gegebenheiten ist der Zugang nur zu bestimmten Öffnungszeiten und unter strenger Beachtung der gesonderten Hausordnung möglich. Das nähere wird in der Hausordnung geregelt. Generell untersagt ist der eigenmächtige Aufenthalt in der Werkhalle außerhalb des Bibliothekraumes! Bei Zuwiderhandlung erfolgt der unmittelbare Ausschluß von der Bibliotheksnutzung!

  2. Die Nutzung der Vereinsbibliothek ist allen Vereinsmitgliedern unentgeltlich zu den regelmäßigen Öffnungszeiten gestattet. Dritte können nach vorheriger Genehmigung des Vereinsvorstands zur Nutzung zugelassen werden. Die Vorstandschaft behält sich vor, bestimmte Personen von der Nutzung der Bibliothek auszuschließen.

  3. Die Öffnungszeiten werden von der Vorstandschaft des Vereins FMTM e.V. // GTG in Absprache mit den Münchner Verkehrsbetrieben als Grundstückseigentümer festgelegt.

  4. Die Vereinsbibliothek ist eine Präsenzbibliothek, deren Bestände grundsätzlich nicht entliehen werden können. Ausgenommen hiervon sind doppelt vorhandene Titel, sofern diese nicht von der Ausleihe ausgeschlossen sind. Die Vereinsbibliothek umfaßt insbesondere Bücher und Zeitschriften zu Themen der Münchner, nationalen und internationalen Straßenbahngeschichte.

  5. Die Entleihe einzelner Titel wird auf maximal 3 Exemplare festgelegt. Die Leihfrist beträgt vier Wochen.

  6. Bei Überschreiten der Leihfrist wird pro Titel und Kalendermonat eine Gebühr von DM 25.- fällig.

  7. Vor der Nutzung der Bestände hat der Nutzer den Zustand der Bücher bzw. Zeitschriften zu kontrollieren und auf etwaige Schäden hinzuweisen. Insbesondere sind Beilagen auf ihr Vorhandensein zu überprüfen. Nach Rückgabe der Titel festgestellte Beschädigungen bzw. Verluste werden nach Art und Umfang in Rechnung gestellt. Bei Totalverlust wird neben dem Wiederbeschaffungsbetrag eine Gebühr von DM 25.- fällig.

  8. Das Entleihen von Bibliotheksbeständen wird in einem Leihformular in doppelter Ausführung festgehalten. Der Leihnehmer ist verantwortlich für das ordnungsgemäße Austragen bei Rückgabe.
München, 1. Januar 1996

Der Vorstand


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Markus Trommer, 1.7.1997