Freunde des Münchner Trambahnmuseums e.V.
Gesellschaft für Trambahngeschichte
Benutzungsordnung der Vereinsbibliothek
Die Vereinsbibliothek des Vereins
Freunde des Münchner Trambahnmuseums e.V., Gesellschaft für Trambahngeschichte
befindet sich im Werkstättenanbau des
ehemaligen Straßenbahnbetriebshofs 3 der Stadtwerke München in der Westendstraße 200.
Entsprechend den besonderen örtlichen Gegebenheiten ist der Zugang
nur zu bestimmten Öffnungszeiten und unter strenger Beachtung der gesonderten
Hausordnung möglich. Das nähere wird in der Hausordnung geregelt. Generell
untersagt ist der eigenmächtige Aufenthalt in der Werkhalle außerhalb des
Bibliothekraumes! Bei Zuwiderhandlung erfolgt der unmittelbare Ausschluß von der
Bibliotheksnutzung!
Die Nutzung der Vereinsbibliothek ist allen Vereinsmitgliedern unentgeltlich zu den
regelmäßigen Öffnungszeiten gestattet. Dritte können nach vorheriger
Genehmigung des
Vereinsvorstands
zur Nutzung zugelassen werden. Die
Vorstandschaft behält sich vor, bestimmte Personen von der Nutzung der Bibliothek
auszuschließen.
Die Öffnungszeiten werden von der Vorstandschaft des Vereins
FMTM e.V. // GTG
in Absprache mit den Münchner Verkehrsbetrieben als Grundstückseigentümer
festgelegt.
Die Vereinsbibliothek ist eine Präsenzbibliothek, deren Bestände grundsätzlich nicht
entliehen werden können. Ausgenommen hiervon sind doppelt vorhandene Titel,
sofern diese nicht von der Ausleihe ausgeschlossen sind. Die Vereinsbibliothek
umfaßt insbesondere Bücher und Zeitschriften zu Themen der Münchner, nationalen
und internationalen Straßenbahngeschichte.
Die Entleihe einzelner Titel wird auf maximal 3 Exemplare festgelegt. Die Leihfrist
beträgt vier Wochen.
Bei Überschreiten der Leihfrist wird pro Titel und Kalendermonat eine Gebühr von
DM 25.- fällig.
Vor der Nutzung der Bestände hat der Nutzer den Zustand der Bücher bzw.
Zeitschriften zu kontrollieren und auf etwaige Schäden hinzuweisen. Insbesondere
sind Beilagen auf ihr Vorhandensein zu überprüfen. Nach Rückgabe der Titel
festgestellte Beschädigungen bzw. Verluste werden nach Art und Umfang in
Rechnung gestellt. Bei Totalverlust wird neben dem Wiederbeschaffungsbetrag eine
Gebühr von DM 25.- fällig.
Das Entleihen von Bibliotheksbeständen wird in einem Leihformular in doppelter
Ausführung festgehalten. Der Leihnehmer ist verantwortlich für das ordnungsgemäße
Austragen bei Rückgabe.